Beratungshilfe - anwaltskanzlei-homes

Rechtsanwältin Nina Homes
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Beratungshilfe

Wer bekommt sie? Was ist beinhaltet die Beratungshilfe?

Bei geringen Einkommen besteht die Möglichkeit, sich auf Kosten der Landeskasse außergerichtlich beraten zu lassen, wenn die zuständige Stelle des Gerichts die Notwendigkeit dafür vorgeprüft und eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt hat.

Wo wird sie beantragt?

Die Beratungshilfe ist beim Amtsgericht zu beantragen. Bitte bringen Sie den Beratungshilfeschein direkt zum Beratungsgespräch mit.
Weiterhin ist von Ihnen in unserer Kanzlei die Beratungshilfegebühr in Höhe von derzeit 10,- € nach § 44 RVG iVm Nr. 2600 VV RVG zu entrichten.
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