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Mediation - Rechtsanwaltskanzlei Nina Homes in Bad Waldsee

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Mediation – Die Alternative zum Gerichtsverfahren
Nicht jeder Konflikt muss vor Gericht enden. Als Alternative biete ich die Mediation an, um anhand der Interessen der Beteiligten zu einvernehmlichen, eigenverantwortlichen und zukunftsorientierten Lösungen zu kommen, die möglicherweise so über einen gerichtlichen Rechtsstreit gar nicht möglich wären.
Was ist eine Mediation?
Mediation ist ein strukturiertes, freiwilliges Verfahren, bei dem eine neutrale dritte Person die Konfliktparteien dabei unterstützt, eigenverantwortlich eine einvernehmliche und nachhaltige Lösung zu erarbeiten. In der Regel kann eine kostspielige und belastende gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.
Ihre Vorteile
  • Schneller und kostengünstiger als Gerichtsverfahren
  • Vertraulich und lösungsorientiert
  • Es können auch Aspekte eingebracht werden, die in einem gerichtlichen Verfahren nicht geregelt werden können, da sie nicht justiziabel oder nicht gesetzlich geregelt sind
  • Selbst erarbeitete Lösungen werden meist nachhaltiger und bereitwilliger eingehalten
Für einen respektvollen Lösungsprozess.
Welche Voraussetzungen gelten für eine Mediation?
Die einzige unverzichtbare Voraussetzung ist die Bereitschaft aller Beteiligten, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen und aktiv die eigenen Belange zu kommunizieren. Freiwillig, eigenverantwortlich und respektvoll sollten sich die Parteien auf einen gemeinsamen Lösungsprozess einlassen.
Ist eine Mediation während des laufenden Gerichtsverfahrens möglich?
Ja, eine Mediation kann nicht nur präventiv, sondern auch während einem bereits laufenden Gerichtsverfahren durchgeführt werden. In diesem Fall wird das gerichtliche Verfahren vorübergehend zum Ruhen gebracht, bis der Mediationsprozess abgeschlossen ist.
Wie lange dauert eine Mediation?
In der Regel dauern die Termine jeweils eine bis anderthalb Stunden. Wie viele Sitzungen für eine faire Einigung benötigt werden, hängt von Ihrer individuellen Situation ab.
Was kostet die Mediation?
Die Abrechnung erfolgt transparent auf Stundenbasis, wobei der Stundensatz je nach Komplexität und Bedeutung der Angelegenheit variiert und vorab individuell im Mediationsvertrag festgelegt wird.
Die Abrechnung erfolgt dabei für die tatsächlich aufgewendete Zeit der Sitzungen sowie der Vor- und Nachbereitung. In der Regel teilen sich die Beteiligten das Honorar zu gleichen Teilen, wobei einige Rechtschutzversicherungen die Kosten für ein Mediationsverfahren teilweise übernehmen. Dies wäre mit Ihrer Rechtschutzversicherung abzuklären.
Wie schließt eine Mediation ab?
Die Ergebnisse der Mediation werden in einer gemeinsamen Vereinbarung festgehalten, die exakt die von den Beteiligten erarbeiteten Lösungen widerspiegelt. Für rechtsverbindliche Abschlüsse, etwa bei Trennung oder Scheidung, kann jede Partei zusätzlich eine Beratungsanwältin bzw. einen Beratungsanwalt hinzuziehen oder bei Bedarf eine notarielle Beurkundung veranlassen.
Was gilt es bei der Beauftragung einer Mediation zu beachten?
Wenn Sie mich als Mediatorin beauftragen, kann ich, da ich als Mediatorin allparteilich bin, im Rahmen des Mediationsverfahren üblicherweise eine Stillschweigensvereinbarung geschlossen wird und hier Raum für möglichst offenen Austausch bestehen soll, in diesem Fall nicht mehr als Anwältin für eine Seite tätig werden.  
Ebenfalls ist eine reine Mediation, wenn ich zuvor von einer Seite als Anwältin beauftragt wurde, nicht mehr durchführbar. Mein Ziel ist es zwar auch als Anwältin, die die Interessen der eigenen Mandantschaft vertritt, möglichst eine gütliche Lösung herbeizuführen, aber in diesem Falle ist die Tätigkeit als Mediatorin ausgeschlossen, da eine allparteiliche Stellung nicht mehr möglich ist.
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Telefon: +497524400926
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